Betreutes Einzelwohnen
Das Betreute Einzelwohnen ist ein Angebot nach § 27 i. V. m. §§ 34, 35a und 41 SGB VIII. Es richtet sich an Jugendliche jeden Geschlechts im Alter von 16 bis 21 Jahren.
Ausgenommen werden junge Menschen, die aus sozialen und/oder persönlichen Gründen Schwierigkeiten bei der Eingliederung in die Gesellschaft und das Berufsleben/Schule haben.