Das Betreute Einzelwohnen ist ein Angebot nach § 27 i.V. m. §§ 34 und 41 SGB VIII.
Das Betreute Einzelwohnen steht jungen Menschen im Alter von 16 bis 21 Jahren offen, bei denen ein Betreuungsbedarf vorliegt und die sich Begleitung auf dem Weg zur wirtschaftlichen und persönlichen Unabhängigkeit wünschen. Dies setzt die Fähigkeit und Bereitschaft des jungen Menschen voraus, ohne Nachtbetreuung alleine in einer eigenen Wohnung zu leben, d.h. die Fähigkeit zum Einzelwohnen muss gegeben sein.
Das Betreute Einzelwohnen ist zudem ein Nachsorgeangebot, welches nach dem Betreuten Jugendwohnen - nach Hilfeplan - in Anspruch genommen werden kann. Die Wohnungen müssen von den jungen Menschen selbst angemietet werden. Entsprechende Unterstützung kann in Zusammenwirken mit den Personensorgeberechtigen (bei Minderjährigen) und dem fallzuständigen Jugendamt geleistet werden.
Kontakt | Wittelsbacherhöhe 19 |
94315 Straubing | |
Tel. 09421 9979-66 | |
Mobil: 015140212124 | |
Fax 09421 9979-69 | |
Ansprechpartnerin: | |
Michaela Dietl | |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Partner | örtliche und überörtliche Jugendämter |